Deklaration Schutzkonzept
Organisatorinnen und Organisatoren von Kultur-, Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen im Laienbereich und von Sonderveranstaltungen von professionellen Betrieben ausserhalb des Regelbetriebs müssen ab sofort das Vorliegen und die Umsetzung eines aktuellen Schutzkonzeptes bestätigen. Dazu ist das unter unten stehendem Link zu findende Formular vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und bis spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung wenn möglich elektronisch einzureichen. Im Bereich Sport ist das Departement für Erziehung und Kultur (DEK; dek@tg.ch) dafür zuständig. Nicht betroffen sind private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden und deren teilnehmende Personen den Organisatoren bekannt sind, sowie Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen.